Brand- und Rauchschutztüren – Prüfung, Wartung und Instandhaltung

Brand- und Rauchschutztüren sind essenzielle Bauteile des vorbeugenden Brandschutzes. Sie verhindern im Brandfall die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch und sichern Flucht- und Rettungswege. Brandschutz Grellmann ist Ihr fachkundiger Ansprechpartner für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Brand- und Rauchschutztüren – zuverlässig, normgerecht und dokumentiert.

Ihr Fachbetrieb für Brand- und Rauchschutztüren

Brandschutz Grellmann bietet Ihnen alle Leistungen rund um Brand- und Rauchschutztüren aus einer Hand – von der regelmäßigen Prüfung über Wartung und Instandhaltung bis hin zur fachgerechten Dokumentation. Unsere Arbeit erfolgt normkonform, praxisnah und rechtssicher.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung oder ein unverbindliches Angebot.

Lieferung & Einbau

- Brandschutztüren
- Feststellanlagen und automatische Abschlüsse

Erstellung von

- Brandschutzdecken
- Installations- und Kabelkanälen
- Lüftungskanälen

Verschließen von

- Wand- und Deckendurchbrüchen
- Brandschutzklappen
- Rohr- und Kabeldurchführungen
- Gebäudebewegungsführungen

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren – Prüfintervall 12 Monate

Brand- und Rauchschutztüren unterliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfung. Der Prüfintervall beträgt 12 Monate und ergibt sich aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben, den einschlägigen DIN-Normen sowie den Herstellerzulassungen. Die jährliche Prüfung dient dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Funktionssicherheit im Brandfall sicherzustellen. Alle Prüfergebnisse werden vollständig dokumentiert und dienen als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und Sachverständigen.

Brand- und Rauchschutztüren fachgerecht prüfen und instand halten

Im Rahmen der Wartung von Brand- und Rauchschutztüren werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile überprüft. Dazu zählen Türblatt, Zarge, Dichtungen, Schließmechanik sowie die Selbstschließfunktion. Bereits kleine Veränderungen oder Beschädigungen können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Durch eine fachgerechte Prüfung und Instandhaltung stellen wir sicher, dass Ihre Türen im Ernstfall zuverlässig schließen und ihre brandschutztechnische Funktion erfüllen.

Feststellanlagen für Brandschutztüren – normgerechte Prüfung nach DIN 14677

Feststellanlagen ermöglichen es, Brand- und Rauchschutztüren im täglichen Betrieb offen zu halten und schließen diese im Brandfall automatisch. Aufgrund ihrer sicherheitsrelevanten Funktion unterliegen Feststellanlagen besonderen Prüfanforderungen. Die Prüfung erfolgt gemäß DIN 14677 sowie den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik. Dabei werden unter anderem Auslöseeinrichtungen, Rauchmelder, Energieversorgung und das Zusammenspiel aller Komponenten kontrolliert, um eine zuverlässige Auslösung im Brandfall sicherzustellen.

Beschlagtechnik für Brand- und Rauchschutztüren – sicher, geprüft und zugelassen

Die Beschlagtechnik ist ein entscheidender Bestandteil von Brand- und Rauchschutztüren. Nur geprüfte und zugelassene Beschläge gewährleisten die Funktion und Zulassung der Tür. Im Rahmen der Prüfung werden Türschließer, Bänder, Schlösser, Drückergarnituren sowie Panik- und Notausgangsbeschläge kontrolliert. Dabei achten wir auf die Einhaltung der Herstellerangaben, der Zulassungen und der brandschutzrechtlichen Anforderungen.

Ihr Ansprechpartner

Thomas Plischka
(0221) 9 20 73 – 15
T.Plischka@brandschutz-grellmann.de

FAQ – Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst alle konstruktiven Maßnahmen, die eine Brandentstehung verhindern oder die Ausbreitung von Feuer und Rauch wirksam begrenzen. Dazu gehören Brandschutztüren, Installations- und Kabelkanäle, Abschottungen, Brandschutzdecken sowie das fachgerechte Verschließen von Wand- und Deckendurchbrüchen.

Nur richtig verbaute Brandschutzsysteme erfüllen ihre Funktion im Ernstfall. Fehlerhafte Abschottungen, unsachgemäße Durchbrüche oder falsch montierte Türen können dazu führen, dass sich ein Brand ungehindert ausbreitet. Eine fachgerechte Ausführung sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und Versicherungsansprüche nicht gefährdet sind.

Ja. Bauliche Brandschutzmaßnahmen sind dauerhaft beanspruchten Bauteilen ausgesetzt. Durch Umbauten, Leitungsverlegungen oder Abnutzung können wichtige Elemente beschädigt werden. Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass Abschottungen, Brandschutztüren und Kanäle ihre Schutzwirkung behalten.

Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Landesbauordnung, der DIN 4102, der MLAR/LAR sowie objektspezifischen Brandschutzkonzepten. Je nach Gebäudeart müssen bestimmte Feuerwiderstandsklassen, Abschottungen und Rettungswege berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Vorgaben sicher zu erfüllen.

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